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Feuer im Garten Kopieren

Abfälle und Laub dürfen nicht verbrannt werden.

Zur Reinhaltung der Luft ist das Verbrennen von Gartenabfällen, Laub oder Grünschnitt in der Landeshauptstadt Magdeburg ganzjährig verboten. Diese Abfälle sollen kompostiert oder in der Biotonne
entsorgt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Gartenabfälle, Laub und Grünschnitt bis zu einem Kubikmeter kostenlos direkt auf einem der Wertstoffhöfe (z.B. Werkstoffhof Silberberg oder Hängelsberge) abzugeben.

Sollten Sie Gartenabfälle haben, die wegen Schädlings- oder Krankheitsbefalls nicht kompostierbar sind, können Sie spezielle Restabfallsäcke mit entsprechendem Aufdruck in den Bürgerbüros sowie beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb erwerben. Am Entsorgungstag neben die Restmülltonne gestellt, werden sie dann von der Müllabfuhr entsorgt.

Feuerschalen sind erlaubt – Rauchbelästigung nicht

Die wärmenden Flammen eines Holzfeuers in einer Feuerschale sorgen für Gemütlichkeit. Feuerschalen im Garten mit einem Durchmesser von maximal einem Meter sind nicht genehmigungsbedürftig. Sie dürfen
aber nicht zu nahe an einem Gebäude angezündet werden. Auch Gefährdungen durch Funkenflug und Rauchbelästigung der Nachbarschaft müssen vermieden werden.

Bei anhaltender Trockenheit und starken Winden muss auf das Holzfeuer verzichtet werden. In die Feuerschale gehören nur trockenes und naturbelassenes Holz wie Scheitholz, kurze Äste oder Reisig. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle aller Art, Gartenabfälle (s.o.), behandeltes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Kunststoffe, Baustoffreste wie Teerpappe und weitere Materialien. Der Garten ist keine Müllverbrennungsanlage!

Verboten sind auch gefährliche, weil unkontrollierbare Brandbeschleuniger wie Benzin und Spiritus.
Selbstverständlich sollten Sie Ihre Feuerschale unbedingt bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen. Zur Sicherheit sollte ein Löschmittel zur Hand sein. Falls sich ein Nachbar beschwert, kann es vielleicht auch ratsam sein, die Feuerschale an einem anderen Ort im Garten aufzustellen, von dem aus niemand gestört werden kann.

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Feuer im Garten

Abfälle und Laub dürfen nicht verbrannt werden.

Zur Reinhaltung der Luft ist das Verbrennen von Gartenabfällen, Laub oder Grünschnitt in der Landeshauptstadt Magdeburg ganzjährig verboten. Diese Abfälle sollen kompostiert oder in der Biotonne
entsorgt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Gartenabfälle, Laub und Grünschnitt bis zu einem Kubikmeter kostenlos direkt auf einem der Wertstoffhöfe (z.B. Werkstoffhof Silberberg oder Hängelsberge) abzugeben.

Sollten Sie Gartenabfälle haben, die wegen Schädlings- oder Krankheitsbefalls nicht kompostierbar sind, können Sie spezielle Restabfallsäcke mit entsprechendem Aufdruck in den Bürgerbüros sowie beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb erwerben. Am Entsorgungstag neben die Restmülltonne gestellt, werden sie dann von der Müllabfuhr entsorgt.

Feuerschalen sind erlaubt – Rauchbelästigung nicht

Die wärmenden Flammen eines Holzfeuers in einer Feuerschale sorgen für Gemütlichkeit. Feuerschalen im Garten mit einem Durchmesser von maximal einem Meter sind nicht genehmigungsbedürftig. Sie dürfen
aber nicht zu nahe an einem Gebäude angezündet werden. Auch Gefährdungen durch Funkenflug und Rauchbelästigung der Nachbarschaft müssen vermieden werden.

Bei anhaltender Trockenheit und starken Winden muss auf das Holzfeuer verzichtet werden. In die Feuerschale gehören nur trockenes und naturbelassenes Holz wie Scheitholz, kurze Äste oder Reisig. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle aller Art, Gartenabfälle (s.o.), behandeltes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Kunststoffe, Baustoffreste wie Teerpappe und weitere Materialien. Der Garten ist keine Müllverbrennungsanlage!

Verboten sind auch gefährliche, weil unkontrollierbare Brandbeschleuniger wie Benzin und Spiritus.
Selbstverständlich sollten Sie Ihre Feuerschale unbedingt bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen. Zur Sicherheit sollte ein Löschmittel zur Hand sein. Falls sich ein Nachbar beschwert, kann es vielleicht auch ratsam sein, die Feuerschale an einem anderen Ort im Garten aufzustellen, von dem aus niemand gestört werden kann.

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Ablesung der Wasseruhren und Heizkostenverteiler

Zum Jahreswechsel werden wieder die Messgeräte der Wasseruhren und Heizkostenverteiler durch die Beauftragten der Abrechnungsfirmen abgelesen.

Bitte versuchen Sie, zum Ablesetermin selbst anwesend zu sein oder beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens damit, den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten. Sollte das nicht möglich sein, lesen Sie
bitte selbst ab und melden unbedingt Zählerstände und Zählernummer an die Abrechnungsfirma sowie gegebenenfalls auch an die Geschäftsstelle.

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Anlage neuer Steingärten ist verboten

Abfälle und Laub dürfen nicht verbrannt werden.

In Sachsen-Anhalt ist seit März 2021 die Neuanlage von Stein- und Schottergärten verboten. Unbebaute Flächen auf Grundstücken müssen begrünt oder bepflanzt werden, damit sie Regenwasser aufnehmen und speichern können.

Das Gesetz (Landesbauordnung Paragraph 8 Absatz 2) folgt damit gleichen Regelungen in den meisten anderen Bundesländern. Ein Schottergarten vor dem Haus ist nur scheinbar eine pflegeleichte Alternative.
Denn zwischen Kies und Steinen verschafft sich alsbald Unkraut den Durchbruch. Es kann sich nicht zwischen Zierpflanzen oder Büschen verstecken und muss deshalb mühsam gezupft werden, wenn der
Vorgarten nicht ungepflegt wirken soll. Im Herbst muss die Schotterfläche auch von Laubfall gesäubert werden. Mit der Zeit vermoosen die Steine zudem häufig, das sieht ebenfalls unschön aus.

Ganz ohne Pflege kann man sich also auch an einem Vorgarten ohne Pflanzen nicht erfreuen. Der Aufwand für einen „grünen“ Garten und Vorgarten dagegen kann in Grenzen gehalten werden, wenn pflegeleichte Pflanzen in die Erde kommen: Kleine Büsche sowie zum Beispiel Wildrosen und Lavendel. Bei einem Spaziergang durch die Reformer Siedlung kann man sich vielfältige Anregungen holen – nachmachen ist nicht verboten. Zwar gilt in Sachsen-Anhalt Schottergarten-Verbot bislang nur für neuangelegte Flächen, anders als zum Beispiel in Baden-Württemberg haben vorhandene Steingärten Bestandsschutz. Das Land hofft aber darauf, dass viele Gartenbesitzer ihre Grundstücke artenreicher umgestalten – und damit auch bienenfreundlicher.

Die Gartenstadt-Kolonie Reform bekam das Siedlungsgrün vor mehr als 100 Jahren namentlich in
die Geburtsurkunde geschrieben. Daran sollten die nachfolgenden Generationen Gartenstädter festhalten.

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